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Dienstag, 7. September 2010
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Regeln der Dresdner Stadtliga


Organisation, Teilnahmebedingungen, Liga- und Spielmodus


  1. Der 1. DC Dresden veranstalten die Dresdner Stadtliga. Er bestimmt einen Ligaleiter, der bis zur ersten Kapitänsversammlung die Organisation übernimmt. Die erste Kapitänsversammlung wählt einen Ligaleiter, der zusammen mit seinem Stellvertreter den Ligabetrieb durchführt.


  1. Teilnehmen können Mannschaften, die:
    - mindestens drei Spieler melden,
    - sich bis zum 31.12.2009 beim Ligaleiter zum Spielbetrieb angemeldet haben,
    - bei der Meldung einen Kapitän benannt haben,
    - die Startgebühr in Höhe von 40,00 EUR entrichtet haben und
    - über eine Spielstätte in der Landeshauptstadt Dresden oder einem angrenzenden Landkreis verfügen.

    Die Spieler einer Mannschaft müssen keinem Verein oder Club angehören. Sie können auch unterschiedlichen Vereinen / Clubs angehören.

    Die Meldung muss schriftlich oder als pdf-/jpg-Anhang einer E-mail erfolgen. Sie muss beinhalten:
    - Name der Mannschaft,
    - Name, Vorname, Anschrift der Spieler,
    - zusätzlich Telefonnummer und E-mail-Adresse (falls vorhanden) des Kapitäns,
    - Name, Anschrift und Telefonnummer der Spielstätte,
    - die Unterschrift, im Falle des Versands per E-mail deren Wiedergabe, des Kapitäns. Der Veranstalter stellt auf seiner Homepage ein Meldeformular zur Verfügung, das jedoch nicht zwingend verwendet werden muss.

    Der Kapitän vertritt die Mannschaft gegenüber dem Veranstalter und den anderen Mannschaften, er meldet die Mannschaft zum Spielbetrieb an, fungiert als Schiedsrichter bei den Spielen seiner Mannschaft und ist für die Spielberichte zuständig.

    Die Startgebühr wird vom Veranstalter verwahrt. 30 EUR je Mannschaft werden zum Saisonende, je nach Teilnehmerzahl, als Sportförderpreise an die besten Mannschaften ausgeschüttet. Die genaue Verteilung legt die Kapitänsversammlung zu Beginn der Saison fest. Der Rest dient der Deckung der laufenden Kosten und der Siegerehrung (Pokale, Urkunden, etc.).

    Die Spielstätte muss über mindestens ein Dartboard verfügen. Im übrigen gelten die Regeln zu Spielstätten des SDV entsprechend.


  1. Der Ligaleiter beruft nach Ende der Meldefrist eine Kapitänsversammlung ein. Auf ihr hat jeder Kapitän und der Ligaleiter (ggf. auch zusätzlich) eine Stimme. Sie beschließt:
    - den Ligamodus. Hierzu legt der Ligaleiter mindestens zwei Varianten einschließlich der Termine vor.
    - den Ligaleiter und den Stellvertreter durch Wahl, sie sollen zwei verschiedenen Mannschaften angehören,
    - die Verteilung der Sportförderpreise,
    - eventuelle Änderungen dieser Regeln.


 

  1. Der Ligaleiter händigt den Kapitänen auf der Kapitänsversammlung eine Kopiervorlage des Spielberichts, die Liste der spielberechtigten Spieler (Spielerliste) und einen Ausdruck dieser Regeln aus. Außerdem sollen auf den Internetseiten des Veranstalters Kopiervorlagen des Spielberichts als Downloads bereitgestellt und diese Regeln veröffentlicht werden.


  1. Ein Ligaspiel wird in 9 Einzeln und 1 Doppel ausgetragen. Gewonnen hat die Mannschaft, die mehr Sets gewonnen hat als die andere. Steht es nach den 10 Sets unentschieden, entscheidet ein Teamgame über den Sieg. Die gewinnende Mannschaft erhält 2:0 Punkte die verlierende 0:2. Wurde das Spiel erst im Teamgame entschieden, erhält die verlierende Mannschaft nur 0:1 Punkt.

    Die Tabellenposition wird nach folgender Reihenfolge festgelegt:
    - Punktdifferenz,
    - Setdifferenz,
    - Legdifferenz;
    - direkter Vergleich.
    Besteht danach immer noch Gleichstand wird ein Entscheidungsspiel festgesetzt, jedoch nur, wenn die Tabellenposition über die Höhe des Sportförderpreises entscheidet. Ansonsten teilen sich die Mannschaften die Tabellenposition.


  1. Es wird 501, straight in, double-out, best of five gespielt, auch das Teamgame. Die Legs werden abwechselnd begonnen. Die Gastmannschaft beginnt das erste, dritte usw. Set und stellt hierfür die Schreiber. Die Heimmannschaft beginnt die anderen Sets und stellt deren Schreiber.


  1. Pro Mannschaft treten drei Spieler an, die jeder gegen jeden spielen. Es kann ein Auswechselspieler aufgestellt und eingesetzt werden. Ausgewechselte Spieler können nicht mehr eingesetzt werden (außer zum Teamgame). Eine Auswechslung im laufenden Set ist nicht möglich. Die Aufstellung des Doppels erfolgt nach Beendigung der Einzel. Kommt es zum Teamgame, so spielen die Mannschaften in der Reihenfolge ihrer Aufstellung (bereits ausgewechselte Spieler oder nicht eingesetzte Auswechselspieler können, müssen aber nicht eingesetzt werden), das Heimteam beginnt das erste Leg.


Spielbetrieb


  1. Die Ligaspiele haben an dem auf der Kapitänsversammlung festgelegten Termin Statt zu finden. Der festgelegte Termin bezeichnet den Samstag der Kalenderwoche, in der das Spiel Statt finden muss. Können sich die Kapitäne auch nach Vermittlung des Ligaleiters auf keinen anderen Termin in der Kalenderwoche einigen, haben sie am Samstag ab 16.00 Uhr Statt zu finden.

    Sie können in eine andere Kalenderwoche verlegt werden wenn:
    - es sich nicht um das letzte Spiel der Saison handelt,
    - es sich nicht um ein bereits verlegtes Spiel handelt,
    - sich die beiden Kapitäne auf einen neuen Termin geeinigt haben,
    - der neue Termin vor dem letzten Spiel der Saison liegt,
    - der Ligaleiter am Freitag der Spielwoche über die Verlegung informiert wurde und
    - der Ligaleiter der Verlegung bis Samstag der Spielwoche zustimmt.
    Der Ligaleiter kann der Verlegung nur zustimmen, wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen und ein wichtiger Grund vorliegt. Es können auch die Ligakapitäne einstimmig die Zustimmung erteilen.

    Der Ligaleiter kann in Absprache mit seinem Stellvertreter ein Ligaspiel auch ohne die Zustimmung eines Kapitäns verlegen, wenn:
    - der andere Kapitän dies unter Nennung von Gründen beantragt und
    - die sportliche Fairness oder
    - die Interessen des Dartsports, insbesondere der Dartsportverbände dies gebietet.
    Ein Einspruch gegen eine solche Entscheidung hat aufschiebende Wirkung und ist gebührenfrei.

    Tritt eine Mannschaft ein Ligaspiel ohne triftigen Grund nicht an, so hat sie dieses mit Null gewonnenen Legs verloren. Zusätzlich wird sie für das folgende Ligaspiel mit Punktabzug belegt. Triftige Gründe sind:
    - Streik,
    - Unfall,
    - Stau,
    - deutliche Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel oder
    - plötzlicher und unvorhersehbarer, witterungsbedingter Verkehrsstörung. Als Nichtantritt zählt, wenn 30 Minuten nach dem festgesetzten Termin noch kein Spieler der Mannschaft anwesend ist oder das Spiel vom Kapitän abgesagt wird ohne dass es verlegt wird.

  2. Der Ligaleiter händigt jedem Mannschaftskapitän eine Liste mit den spielberechtigten Spielern der Mannschaft aus. In ihr sind die Spieler mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Spielernummer und ggf. Beginn der Spielerlaubnis der gemeldeten Spieler vermerkt. Werden Spieler während der Saison nachgemeldet, erhält der Kapitän eine neue Liste.

    Die Kapitäne überprüfen vor jedem Ligaspiel, ob die im Spielbericht aufgeführten Spieler der jeweils anderen Mannschaft auf der Liste dieser Mannschaft genannt sind und spielberechtigt sind. Kann ein Kapitän die Liste nicht vorlegen, spielt seine Mannschaft unter Punktabzug. Wird ein Spieler eingesetzt, der nicht spielberechtigt ist (nicht auf der Liste, gesperrt, etc.) werden die von ihm bestrittenen Sets als von ihm zu Null verloren gewertet. Zusätzlich wird die Mannschaft mit Punktabzug belegt.

    Ein Spieler erhält die Spielerlaubnis nur, wenn er in der jeweiligen Saison nicht bereits für eine andere Mannschaft am Spielbetrieb teilgenommen hat (auch als nicht eingesetzter Auswechselspieler). Möchte ein Spieler während der Saison die Mannschaft wechseln ist dies jedoch einmal in der Saison möglich, wenn er den Wechsel dem Ligaleiter und den beiden betroffenen Kapitänen anzeigt. Nach erfolgter Meldung wird er für das nächste Ligaspiel gesperrt. Danach ist er für die neue Mannschaft spielberechtigt. Der Ligaleiter informiert die anderen Kapitäne über den Wechsel und die Sperre.

    Ein Spieler kann noch bis kurz vor Spielbeginn telefonisch beim Ligaleiter oder seinem Stellvertreter nach gemeldet werden. Die Nachmeldung beim Stellvertreter ist nur möglich, wenn dieser nicht Mitglied der nach meldenden Mannschaft ist. Sie muss an den Stellvertreter erfolgen, wenn der Ligaleiter Mitglied der nach meldenden Mannschaft ist. Liegen die Voraussetzungen für die Spielerlaubnis vor, wird diese beiden Kapitänen mitgeteilt.

    Tritt eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurück, verliert sie sämtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, insbesondere auf Preise. Die von ihr bis dahin bestrittenen Spiele werden aus der Wertung genommen. Die bei ihr zum Zeitpunkt des Rückzugs gemeldeten Spieler können weiterhin die Mannschaft nach o.g. Voraussetzungen wechseln.


  1. Vor jedem Ligaspiel wird durch die beiden Mannschaftskapitäne der ordnungsgemäße Zustand der Dart-Anlage geprüft. Mängel sind auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Sind die Mängel so gravierend, dass ein ordnungsgemäßes Ligaspiel nicht durchgeführt werden kann, so ist unverzüglich der Ligaleiter zu verständigen. Der Ligaleiter entscheidet, ob das Spiel durchgeführt wird oder nicht.


  1. Der Kapitän der Heimmannschaft ist für die Führung des Spielberichts zuständig. Er trägt die Aufstellung seiner Mannschaft ein und ergänzt dann durch die Aufstellung der Gastmannschaft, die deren Kapitän zuvor auf einem eigenen Zettel festgelegt hat. Die so festgelegte Aufstellung kann dann nicht mehr geändert werden.

    Im Spielbericht (bzw. auf dessen Rückseite) sind alle besonderen Vorkommnisse zu vermerken. Dies sind unter anderem:
    - Regelverstöße,
    - Verwarnungen,
    - Nichtvorlage der Spielerliste,
    - Einsatz eines Spielers, der nicht auf der Spielerliste vermerkt ist,
    - Proteste,
    - Ausschluss von Spielern,
    - etc.

    Nach Beendigung des Ligaspiels überprüfen die Kapitäne die Richtigkeit der Eintragungen und unterschreiben den Spielbericht. Der Heimkapitän schickt den unterschriebenen Spielbericht spätestens am dritten Werktag nach dem Ligaspiel (Datum Poststempel) per Post an den Ligaleiter oder übergibt ihn diesem bis dahin persönlich. Außerdem meldet er bis zum Folgetag 18 Uhr das Spielergebnis (Sets und Legs) per SMS dem Ligaleiter. Wird der Spielbericht und/oder die Ergebnismeldung nicht pünktlich verschickt, wird dies mit Punktabzug für die Heimmannschaft geahndet.


  1. Vor jedem Set haben die Spieler die Möglichkeit sich mit zwei Aufnahmen warm zu werfen.

    Die Schreiber haben die offizielle Schreibweise des DDV anzuwenden. Sie fungieren als Punktrichter. Hat der Schreiber die erzielte Punktzahl einer Aufnahme angesagt oder notiert, so gilt diese vorbehaltlich etwaiger Proteste als erzielt, auch wenn danach noch ein Dart aus der Scheibe fallen sollte.

    Proteste gegen die Punktwertung einer Aufnahme sind nur zulässig, wenn diese vor der nächsten Aufnahme vorgebracht werden. Können sich die Spieler und der Schreiber nicht auf ein Ergebnis einigen, entscheiden die Kapitäne endgültig. Proteste gegen das Ergebnis oder die Wertung eines Sets oder des Ligaspieles sind unverzüglich, spätestens vor Unterzeichnung des Spielberichts vom Mannschaftskapitän der Protest führenden Mannschaft unter Nennung der Gründe auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Proteste auf Grund irregulärer Spielbedingungen sind unverzüglich ein zu legen, spätere Proteste dieser Art werden nicht anerkannt.

    Die Kapitäne fungieren als Schiedsrichter. Sie ahnden Regelverstöße gemeinsam. Können sie sich nicht auf eine Entscheidung einigen, ist der Ligaleiter telefonisch zu verständigen. Dieser entscheidet dann nach Anhörung beider Kapitäne und der betroffenen Spieler endgültig. Ist der Ligaleiter selbst Spieler einer der beiden Mannschaften, obliegt die Entscheidung dem stellvertretenden Ligaleiter.


  1. Jeder Spieler kann ein Set einmalig bis zu fünf Minuten wegen Krankheit/Verletzung, technischer Probleme mit den Darts oder Störung durch andere unterbrechen.

    Eine Unterbrechung, um die Toilette zu benutzen ist einmal im Set zwischen zwei Legs für fünf Minuten möglich, auch für den Schreiber. Wird das Set wegen Störung durch den Gegenspieler oder von außen unterbrochen, sind die Mannschaftskapitäne hiervon zu unterrichten. Eine solche Unterbrechung ist auch mehrmals im Set möglich. Das Set wird in diesem Fall erst fort gesetzt, wenn die Störung beseitigt ist. Art und Dauer der Störung sowie die Person oder Personen von der/denen sie ausging sind im Spielberichtsbogen zu vermerken. Handelt es sich dabei um Spieler einer der beiden Mannschaften, werden sie verwarnt. Stören sie weiterhin oder erneut, werden sie vom Ligaspiel ausgeschlossen.

    Zwischenrufe und Anfeuerungsrufe insbesondere durch Zuschauer und andere Spieler während der Aufnahme eines Spielers sind nicht zulässig, sie gelten als Störung von außen. Bei Zwischen- und Anfeuerungsrufen zwischen den Aufnahmen ist auf die Spieler an anderen Boards Rücksicht zu nehmen. Als Aufnahme gilt hier die Zeit zwischen dem heran treten an die Line bzw. Oche und dem Verlassen dieser, um die Darts zurück zu holen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung haben die Kapitäne die entsprechenden Personen zu verwarnen. Wird weiterhin oder erneut dagegen verstoßen, können die Kapitäne die entsprechenden Personen von der Spielstätte verweisen. Handelt es sich um Mitglieder einer der beiden Mannschaften, werden diese vom Ligaspiel ausgeschlossen. Haben Dritte das Hausrecht inne, sind diese um die Verweisung zu bitten.

    Offensichtlich stark alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Spieler sind durch die Kapitäne vom Ligaspiel auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Spieler trotz zweimaliger Aufforderung (5 min. Pause dazwischen) nicht zu einem Set antritt.

    Spieler, die den Spielbetrieb, sich selbst oder andere gefährden oder dem Image des Dartsports schaden, sind von den Kapitänen vom Ligaspiel aus zu schließen.


  1. Tritt eine Mannschaft mit weniger als drei Spielern an (Unterzahl), so werden die Sets, die dann nicht gespielt werden können, für diese Mannschaft mit null gewonnenen Legs als verloren gewertet.

    Verlässt ein Spieler aus wichtigem Grund das Ligaspiel, bevor er seine angesetzten Sets vollständig bestritten hat und kann kein Auswechselspieler für ihn eingesetzt werden, werden die noch von ihm zu bestreitenden Sets mit Null gewonnenen Legs als verloren gewertet. Die von ihm bereits bestrittenen Sets werden wie gespielt gewertet.

    Wird ein Spieler von einem Ligaspiel ausgeschlossen, kann kein Auswechselspieler für ihn eingesetzt werden. Seine Sets (die bereits gespielten und die noch zu spielenden) werden mit Null gewonnenen Legs als verloren gewertet. Zusätzlich wird er für das nächste Ligaspiel gesperrt.


Regelverstöße, Protest, Einspruch


  1. Die nachträgliche Ahndung von Regelverstößen erfolgt durch den Ligaleiter in Absprache mit seinem Stellvertreter. Spricht sich der Stellvertreter gegen eine Ahndung aus, hat diese zu unterbleiben.


  1. Regelverstöße, Verstöße gegen die sportliche Fairness und ungebührliches Verhalten können geahndet werden mit:
    - Punktabzug für die Mannschaft,
    - Ausschluss einer Mannschaft aus der Liga,
    - Umwertung einzelner Sets oder des gesamten Ligaspiels,
    - Verwarnung und Sperre von Spielern.
    Der Ausschluss einer Mannschaft aus der Liga und die Sperre von Spielern für mehr als ein Spiel hat durch die Kapitänsversammlung zu erfolgen. Bei der Ahndung ist die Schwere des Regelverstoßes, der Vorteil, der durch den Regelverstoß erzielt wird und die Häufigkeit zu berücksichtigen.

    Wird eine Mannschaft mit Punktabzug belegt, erhält sie für das zu ahndende Spiel:
    0:2 Punkte bei einem Sieg,
    0:3 Punkte bei einer Niederlage nach Teamgame,
    0:4 Punkte bei einer Niederlage.
    Die Sets und Legs werden wie gespielt gewertet.

    Für jede Ahndung eines Regelverstoßes wird eine Gebühr in Höhe von 5 EUR erhoben. Sie ist vom betroffenen Spieler bzw. dem Kapitän der betroffenen Mannschaft an den Ligaleiter zu entrichten. Der Ligaleiter übermittelt die Gebühr an den Veranstalter zur Verwahrung.

    Die Gebühr ist vom Ligaleiter unverzüglich nach dem Aussprechen der Ahndung, mindestens eine Woche vor einem Ligaspiel, ein zu fordern. Ab der Einforderung bis zur Bezahlung ist der betroffene Spieler für den Ligaspielbetrieb gesperrt bzw. spielt die Mannschaft unter Punktabzug.

    Tritt eine Mannschaft zum wiederholten Male in einer Saison nicht zum Ligaspiel an oder wird eine Mannschaft vom Ligaspielbetrieb ausgeschlossen, wird eine Gebühr in Höhe von 50 EUR fällig. Der vorangehende Absatz gilt entsprechend.


  1. Proteste sind vom Kapitän binnen drei Tage schriftlich oder als pdf- / jpg- Anhang an eine E-mail zu begründen. Die Begründung ist an den Ligaleiter zu senden. Erfolgt die Begründung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt der Protest als nicht eingelegt. Der Ligaleiter entscheidet über den Protest in Absprache mit seinem Stellvertreter. Ein Protest hat keine aufschiebende Wirkung.


  1. Gegen Entscheidungen des Ligaleiters kann der Kapitän der betroffenen Mannschaft bzw. des betroffenen Spielers Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder als pdf- / jpg- Anhang an eine E-mail mit Begründung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung an den Ligaleiter zu senden. Der Ligaleiter versendet den Einspruch und seine Stellungnahme dazu an alle Mannschaftskapitäne (auch die Beteiligten). Die Mannschaftskapitäne stimmen schriftlich oder per E-mail endgültig über den Einspruch ab. Es werden nur die Stimmen gezählt, die innerhalb von 14 Tagen nach Versand beim Ligaleiter eingehen. Der Einspruchführende und der Kapitän der betroffenen anderen Mannschaft (falls die angefochtene Entscheidung die Änderung eines Spielergebnisses betrifft) dürfen an der Abstimmung nicht teilnehmen.

    Für die Bearbeitung eines Einspruchs wird vom Einspruchführenden eine Gebühr in Höhe von 20 EUR erhoben. Die Weiterleitung an die anderen Kapitäne erfolgt erst, wenn die Gebühr entrichtet wurde. Wird die Gebühr nicht innerhalb einer Woche nach Einlegung des Einspruchs entrichtet, weist der Ligaleiter den Einspruch endgültig ab.

    Wird dem Einspruch ganz oder teilweise Statt gegeben, wird die Gebühr zurück erstattet. Wird der Einspruch vor Ende der Abstimmung durch die Kapitäne zurück genommen, wird die Hälfte der Gebühr zurück erstattet.

    Ein Einspruch hat, wenn nichts Anders bestimmt ist, keine aufschiebende Wirkung.

    Ein Einspruch wegen nichtahndens eines (angeblichen) Regelverstoßes ist nur möglich, wenn deswegen schon Protest eingelegt wurde.


Kapitänsversammlung, Ligaleiter


  1. Der Ligaleiter beruft zwischen dem vorletzten und dem letzten Spieltag eine Kapitänsversammlung ein. Diese
    - wählt für die neue Saison einen Ligaleiter und seinen Stellvertreter,
    - überprüft das Kassenbuch und entlastet den Ligaleiter,
    - legt die Verwendung eines eventuellen Kassenüberschusses fest und
    - beschließt eventuelle Änderungen dieses Regelwerkes für die nächste Saison.
    Die Kapitänsversammlung ist dem Ligaleiter und seinem Stellvertreter gegenüber weisungsbefugt.


  1. Wenn mindestens ein Drittel der Kapitäne schriftlich unter Angabe einer Tagesordnung beim Ligaleiter eine Kapitänsversammlung beantragen, hat der Ligaleiter innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags eine solche ein zu berufen.

    Die Kapitänsversammlung kann über alle Angelegenheiten die Liga betreffend entscheiden. Insbesondere kann sie dieses Regelwerk ändern und die Verwendung der Gelder festlegen.


  1. In dringenden Fällen kann der Ligaleiter einen Beschluss herbeiführen, indem er allen Kapitänen einen Antrag hierüber einschließlich Begründung schickt und die Kapitäne hierüber abstimmen. Es zählen nur die Stimmen, die innerhalb von zwei Wochen nach Versand des Antrages beim Ligaleiter eingehen. Der Beschluss gilt als gefasst, wenn mindestens die Hälfte der Kapitäne eine gültige Stimme abgegeben haben. Auf diese Weise kann nicht die Änderung dieser Regeln beschlossen werden oder eine Wahl / Abwahl durchgeführt werden.


  1. Der Ligaleiter führt die Tabellen, Ergebnis- und Bestenlisten. Er übermittelt sie zeitnah an den Admin der Hompage des Veranstalters zur Veröffentlichung.

    Der Ligaleiter führt die Geschäfte der Liga. Er kann hierfür Ausgaben bis zur Hälfte der vorhandenen Mittel (ohne die für die Sportförderpreise vorgesehenen) ausgeben. Die Kapitänsversammlung kann ihn zu höheren Ausgaben ermächtigen oder die Mittel einschränken. Die Kapitänsversammlung kann einen verbindlichen Haushaltsplan aufstellen. Der Ligaleiter führt das Kassenbuch. In ihm sind alle Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung auf zu führen.

    Der Stellvertreter unterstützt den Ligaleiter in all seinen Aufgaben. Der Ligaleiter kann einzelne Aufgaben an ihn übertragen. Überträgt er eine Aufgabe dauerhaft an seinen Stellvertreter, hat er hierüber die Kapitäne zu informieren.


Sonstiges


  1. Alle Spieler, Kapitäne und Mannschaften erkennen diese Regeln verbindlich an. Sie erkennen auch Änderungen an, wenn diese auf einer Kapitänsversammlung beschlossen werden, an der mindestens die Hälfte der Kapitäne teilnehmen.


  1. Mit der Meldung zur Liga gilt das Einverständnis der Spieler als erteilt, ihren Namen und ihr Bild im Zusammenhang mit dem Ligaspielbetrieb zu veröffentlichen.




Dresden, 14.04.2010


gez.

Hans Huber

Ligaleiter

 
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